Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
Rückruf,
News,
17.02.2025
Der Hersteller Babboe ruft weltweit Cargobikes zurück. Nun ist auch die Schweiz an der Reihe. Besitzerinnen und Besitzer eines Babboe-Lastenrads müssen jetzt online prüfen, ob ihr Velo betroffen ist.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
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17.02.2025
Babboe-Lastenräder müssen in der Schweiz zur Kontrolle – und allenfalls aus dem Verkehr gezogen werden. (Foto: ZVG)
Es ist keine rühmliche Geschichte. Wegen Sicherheitsproblemen hatte die niederländische Behörde für Verbrauchersicherheit bereits vor einem Jahr einen Verkaufsstopp von Babboe-Lastenvelos erlassen.
In der Folge wurden mehrere Rückrufaktionen eingeleitet – zunächst auf die Niederlande beschränkt und dann auf weitere Länder ausgeweitet. Nun ist auch die Schweiz an der Reihe.
Weil es bei Babboe-Cargobikes zu Rissen am Rahmen, an der Sattelstütze oder an der Lenksäule kommen kann, die zum Bruch der Teile führen, müssen so gut wie alle Lastenvelos des Herstellers kontrolliert werden.
In der Schweiz ruft Babboe mehrere Modelle zurück. Auf der eigens eingerichteten Website können Besitzerinnen und Besitzer nun Angaben zu ihrem Babboe-Lastenrad wie die Rahmennummer oder andere Merkmale eingeben und so in Erfahrung bringen, ob der Rückruf auch ihr Cargobike betrifft. Allzu viel sollte vom Rückruf aber nicht erwartet werden, denn Babboe lässt über die eigene Website verlauten: «Je nach Modell und Alter Ihres Lastenfahrrads haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung, ein Ersatz-Lastenfahrrad oder einen Tageswertgutschein».
Laut dem niederländischen Cargobike-Hersteller ist unter Umständen aber auch notwendig, weitere Modelle aufzurüsten. Wer ein Babboe-Lastenrad besitzt, sollte darum auf jeden Fall eine Sicherheitsinspektion bei einem Babboe-Händler vereinbaren.

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