Unter dem Titel «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr» hat der Bundesrat am 13. Dezember neue Regeln für Elektro- und Lastenvelos verabschiedet. Die Revision soll das Velofahren sicherer machen. So wird mit «schweren Motorfahrrädern» eine neue Kategorie für Elektrovelos eingeführt: Zu dieser gehören XL-Lastenvelos mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h, deren Gesamtgewicht neu maximal 450 kg betragen darf. Gleichzeitig wurde das Gesamtgewicht für die bestehende Kategorie der «leichten Motorfahrräder» von 200 kg auf maximal 250 kg erhöht. Während diese Neuerungen vor allem für Logistiker und professionelle Anwendungen relevant sind, dürfen sich auch Familien freuen.

Schwere Lastenvelos für gewerbliche Nutzungen wie der «Stadtaffe» von Vowag rollen oft auf mehr als
zwei Rädern, wiegen deutlich über 200 kg und werden neu als «schwere Motorfahrräder» eingestuft.
Denn die Schweizer Landesregierung hat im gleichen Zug die Vorschriften für den Transport von Kindern in Lastenrädern angepasst und gelockert. Neu dürfen bis zu vier Kinder in der Box eines Cargobikes transportiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass das betreffende Lastenvelo auch über so viele «geschützte Kindersitzplätze» mit entsprechenden Sicherheitsgurten verfügt. Bisher war nur der Transport von maximal zwei Kindern auf der Ladefläche erlaubt. Zudem hat der Bundesrat eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit Gemeinden Parkplätze für Velos mit Anhängern wie für Cargobikes einrichten können.

Speed Pedelecs mit ausgeschaltetem Motor auf Velorouten wie hier bei
Dübendorf: Das geht ab 1. Juli 2025 beim Mofa-Verbot nicht mehr.
Auch bei der Signalisierung ändert sich per 1. Juli 2025 etwas: Das Verkehrssymbol «Fahrrad» gilt für Velos und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern - also schnellen wie langsamen E-Bikes, E-Trottinette mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h und alle Arten von Lastenvelos. Strenger wird aber das Fahrverbot gehandhabt: Wo ein Fahrverbot für Mofas signalisiert ist, dürfen schnelle E-Bikes wie schwere Cargobikes mit einem Gewicht von über 250 kg ab 1. Juli 2025 nicht mehr fahren – neu auch nicht mit abgestelltem Motor. Dafür können lokale Behörden ab Juli 2025 für diese beiden Kategorien die Radwegbenützungspflicht aufheben.

Kinder unter 14 Jahren dürfen auch künftig nur im Gelände auf E-Bikes fahren.
Von der Landesregierung nicht umgesetzt wurde die Idee, das Mindestalter für das Fahren mit E-Bikes auf 12 Jahre zu senken. Langsame Elektrovelos und E-Tretroller dürfen damit weiterhin erst ab 14 Jahren (mit einem Führerausweis der Kategorie M) oder ab 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden.
Fotos: zVg Urban Arrow, Vowag, Pro Velo Zürich, Woom


