Ob Elektro-Trottinett oder Lifestyle-Vehikel mit ausladendem Lenker und überbreiten Reifen: In den vergangenen Jahren sind auf Schweizer Strassen eine Vielzahl elektrisch betriebener Kleinfahrzeuge aufgetaucht. Ihnen allen ist gemein, dass sie bisher weder eine Zulassung noch eine Versicherung oder Kennzeichen brauchen - und der Lenker keinen Führerschein. Denn noch bewegen sich diese Gefährte in einer rechtlichen Grauzone. Zudem sollen sie nach den Vorstellungen vom Bundesamt für Strassen (Astra) nicht auf dem Trottoir, sondern auf den für den Veloverkehr vorgesehenen Flächen verkehren - was bei vielen Velofahrenden angesichts des ohnehin zu knappen Raums nicht auf viel Gegenliebe stösst.

Obwohl an leichten E-Motorfahrrädern weder Kurbeln noch Pedale verbaut sind,
werden sie vom Gesetz bisher noch wie E-Bikes behandelt - wie lange noch?
Am 28. Juni hat der Bundesrat nun beschlossen, eine Aktualisierung und Harmonisierung der Vorschriften für Motorräder und Leicht-Motorfahrräder in Angriff zu nehmen. Die vorgeschlagene Revision beinhaltet eine Anpassung der fahrzeugtechnischen Vorschriften, der Kategorisierung, der Verhaltensvorschriften und der Führerausbildung der zum Verkehr auf Radverkehrsflächen berechtigten Kleinfahrzeuge. Der Bundesrat will zudem die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Radstreifen mit baulichen Elementen schützen und um spezifische Parkflächen für Cargobikes und Bikes mit einem Anhänger einrichten zu können. Zudem sollen künftig in Lastenvelos mehr Kinder transportiert werden dürfen.

Künftig soll die Anzahl sicherer Sitzplätze darüber entscheiden,
wie viele Kinder mit einem Cargobike befördert werden dürfen.
Eine weitere Änderung trägt der immer wichtigeren Rolle von E-Bikes im Tourismus Rechnung und erweitert die Möglichkeiten der Freizeitausgestaltung von Familien mit Kindern. Künftig sollen Kinder bereits ab 12 Jahren auf gewöhnlichen E-Bikes fahren dürfen, sofern sie von einer mindestens 18 Jahre alten Person begleitet und beaufsichtigt werden. Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen des Bundes beginnt per sofort und dauert noch bis zum 18. Oktober 2023. Man darf davon ausgehen, dass sich Velosuisse und 2rad Schweiz und Pro Velo im Verfahren einbringen werden, um die Interessen ihrer Mitglieder zu verteidigen. Erste Stellungungnahmen von Pro Velo sind bereits auf der Website vom Velojournal (Link) zu finden.
Fotos: zVg


