Tachopflicht für schnelle E-Bikes kommt

Per 1. April 2022 trat in der Schweiz die Tagfahrlicht-Pflicht für E-Bikes in Kraft. Zwei Jahre später führt das Bundesamt für Strassen (Astra) nun per 1. April eine Tachopflicht für neu verkaufte, schnelle E-Bikes ein.

Laurens van Rooijen, Redaktor (lvr@cyclinfo.ch)
Branche, 03.01.2024

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Mit der fortschreitenden Verbreitung von 30er-Zonen besonders in Schweizer Städten kam die Frage auf, ob die Polizei zu schnell fahrende E-Bikes in solchen Zonen büssen darf und soll. Damit dafür eine Handhabe besteht, muss ein Fahrzeug aber über einen Tacho verfügen. Bisher war das von Gesetzes wegen aber noch keine verbindliche Vorschrift für E-Bikes. Das ändert sich per 1. April 2024: Alle neu verkauften oder in Betrieb gesetzten E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h muss ab diesem Termin mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein.

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Kein Witz: Ab 1. April 2024 droht allen eine Ordnungsbusse von CHF 20.-,
die ohne Tacho auf einem neuen, schnellen E-Bike erwischt werden.

Eigentlich wollten der Bundesrat und das Bundesamt für Strassen (Astra) diese Tachopflicht bereits per 1. April 2022 einführen, aber gegen diese Pläne wehrten sich 2rad Schweiz und Velosuisse erfolgreich mit dem Verweis auf bereits produzierte, an Lager stehende E-Bikes und die Vorlaufzeiten in der Branche. Zwei Jahre später tritt die Tachopflicht für neue, schnelle E-Bikes nun gleichwohl in Krafr. Bereits vor diesem Termin in Verkehr gebrachte E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden. 

Fotos: zVg Velo Plus

www.astra.admin.ch

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